Weniger als Mindestsicherung

Ukrainische Geflüchtete erhalten nur Grundversorgung

4.4.2025, 15:39 (CEST)

In den sozialen Medien kursiert immer wieder Desinformation über Sozialleistungen für Geflüchtete. Dabei werden oft falsche Zahlen genannt oder Flüchtlingen falsche Sozialleistungsbezüge unterstellt.

In Österreich leben drei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine rund 88.000 ukrainische Staatsbürger, etwa 75.000 von ihnen zogen seit Kriegsbeginn nach Österreich. Ihnen wird in den sozialen Netzwerken immer wieder vorgeworfen, dass sie das österreichische Sozialsystem ausnützen würden. Es wird behauptet, dass ukrainische Geflüchtete sich nur die Mindestsicherung in Österreich abholen, jedoch weiterhin in der Ukraine leben. Gestützt wird die Behauptung auf ausgebuchte Flixbus-Fahrten von Wien nach Kiew. 

Bewertung 

Ukrainische Geflüchtete haben in Österreich nur einen Anspruch auf die Grundversorgung und Familienbeihilfe. Diese Zahlungen liegen weit unter der Mindestsicherung. Ukrainer riskieren zudem mit einer Reise in ihr Heimatland den Verlust ihres Aufenthaltsrechts und den permanenten oder temporären Entzug der Grundversorgung.  

Fakten 

Geflüchtete aus der Ukraine haben in Österreich keinen Anspruch auf Mindestsicherung. Diesen haben nur EU- beziehungsweise EWR-Bürger, wenn sie sich als Arbeitnehmer in Österreich aufhalten oder länger als fünf Jahre in Österreich wohnen, Drittstaatsangehörige, wenn sie mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben und Asylberechtigte mit Schutzstatus als Flüchtling.  

Für Ukrainer ist es in Österreich aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltsrechts nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen. Geregelt ist dieses Aufenthaltsrecht in der «Vertriebenen-Verordnung» vom 11. März 2022, die auf der EU-Richtlinie 2001/55/EG zur Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen auf Geflüchtete aus der Ukraine basiert. Das Aufenthaltsrecht wird durch einen «Ausweis für Vertriebene» dokumentiert und wurde kürzlich um ein weiteres Jahr bis 4. März 2026 verlängert

Es gibt Grundversorgung und Familienbeihilfe

Der «Ausweis für Vertriebene» ermöglicht es Ukrainern, innerhalb des Schengen-Raums für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visafrei touristisch zu reisen. Das Innenministerium teilte auf dpa-Anfrage mit, dass Reisen in die Ukraine zwar erlaubt, aber meldepflichtig sind. Ukrainische Flüchtende werden ausschließlich über die Grundversorgung finanziell unterstützt, der Anspruch darauf besteht aber laut Innenministerium nur bei Aufenthalt im Bundesgebiet.

Laut dem österreichischen Bundeskanzleramt haben ukrainische Geflüchtete ebenso einen Anspruch auf Familienleistungen. Eine Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) regelt diesen Anspruch. Da der Lebensmittelpunkt von Vertriebenen nicht in Österreich liegt, gilt gemäß dem Bundeskanzleramt während ihres Aufenthalts die «Fiktion des Lebensmittelpunktes», durch die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 55 Abs. 57 FLAG 1967 besteht höchstens bis zum 31. Oktober 2025 für diese ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Hilfs- und schutzbedürftige Fremde erhalten die Grundversorgung, um die täglichen Grundbedürfnisse zu decken. Die Höchstsätze in der Grundversorgung sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, liegen jedoch überall deutlich unter der Mindestsicherung. Eine Einzelperson in einer privaten Unterkunft erhält laut Bundesrecht einen Mietzuschuss von maximal 165 Euro pro Monat und maximal 260 Euro Verpflegungsgeld pro Monat.

«Abholung» lohnt angesichts der Fahrpreise kaum

Tatsächliche fahren täglich Busse des Verkehrsunternehmens Flixbus von Wien in Richtung Kiew und retour. Ganz überwiegend sind dies jedoch Umsteigeverbindungen, also keineswegs volle Busse aus Österreich mit Ziel Kiew und umgekehrt.

Die Behauptung, dass Ukrainer die Sozialleistung in Österreich abholen und dann wieder in die Ukraine fahren, scheint dabei wenig lukrativ, wenn man die Ticket-Preise einer Busfahrt mit der Höhe der Grundversorgung vergleicht. Eine einfache Fahrt nach Kiew kostet laut Webseite zwischen 60 und 90 Euro, die Reise würde also einen erheblichen Teil der monatlichen Zuwendungen beanspruchen. Außerdem würde sich der Anspruch auf finanzielle Unterstützung um die Dauer des Aufenthaltes verringern.  

(Stand: 4.4.2025)

Links

X-Post (archiviert)  

Facebook-Post I (archiviert)  

Facebook-Post II (archiviert)  

Facebook-Post III (archiviert)  

Österreichischer Integrations Fonds (archiviert)  

Sozialministerium Anspruchsvoraussetzungen (archiviert)   

Informationen für ukrainische Staatsangehörige (archiviert)  

Vertriebenen Verordnung (archiviert)  

EU-Richtlinie (archiviert

Verlängerung des Aufenthaltsrechts (archiviert

F&Q für Vertrieben aus der Ukraine (archiviert)  

FLAG 1967 (archiviert)

Bundesministerium für Inneres zur Grundversorgung (archiviert)  

Bundesrecht zu Grundversorgungsvereinbarung (archiviert)  

Flixbus-Fahrten von Wien nach Kiew am 26. März 2025 (archiviert)  

Flixbus-Fahrten von Kiew nach Wien am 26. März 2025 (archiviert)  

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