Kein Start 2025

Digitaler Euro steckt noch in Vorbereitungsphase

4.4.2025, 14:52 (CEST)

In einigen Jahren sollen Zahlungen mit einem digitalen Euro möglich werden. Rund um das EU-Projekt ranken sich zahlreiche Spekulationen.

Die Europäische Zentralbank (EZB) will mit dem digitalen Euro ein eigenes elektronisches Zahlungsmittel entwickeln. Noch fehlt dazu aber die gesetzliche Grundlage in der Europäischen Union (EU). Im Internet kursiert die Behauptung, der digitale Euro werde im Oktober 2025 eingeführt. Untermauert wird das mit einem Video von EZB-Präsidentin Christine Lagarde.

Bewertung

Falsch. Im Oktober 2025 endet zwar die erste Vorbereitungsphase für den digitalen Euro. Um die Währung einzuführen, müssten jedoch EU-Gesetze angepasst werden. Sicher ist das noch nicht.

Fakten

Die Aufnahme von EZB-Chefin Lagarde stammt von einer Pressekonferenz am 6. März 2025. «Die Frist für uns wird Oktober sein», sagt sie (im vollständigen Video ab Minute 46:07), «und wir bereiten uns auf diese Frist vor». Dabei geht es allerdings noch nicht um die Einführung des digitalen Euros.

Denn Lagarde fährt fort: Erst müsste der Gesetzgebungsprozess von EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament abgeschlossen werden. «Ohne das werden wir nicht in der Lage sein, voranzukommen», so die EZB-Präsidentin.

Zweite Phase ab November 2025

Aktuell läuft eine erste Vorbereitungsphase für den digitalen Euro. Auf Beschluss des EZB-Rats startete sie im November 2023 und dauert zwei Jahre - also bis Ende Oktober 2025. Darauf bezog sich Lagarde. Die EZB finalisiert in diesem Zeitraum unter anderem die Regeln für die digitalen Euro.

Ab November 2025 soll eine zweite Vorbereitungsphase folgen. Der EZB-Fortschrittsbericht (S. 1) vom 2. Dezember 2024 kündigt an: «Bis Ende 2025 wird der EZB-Rat entscheiden, ob die nächste Vorbereitungsphase eingeleitet wird.» Auch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) weist in einem Faktencheck auf den geplanten Ablauf hin.

Parlament und Rat sind zuerst am Zug

Wie Lagarde angemerkt hat, braucht es für die Einführung eines digitalen Euros Gesetze. «Eine Entscheidung über die Ausgabe des digitalen Euro wird der EZB-Rat erst dann treffen, wenn die entsprechenden Rechtsvorschriften verabschiedet sind», schreibt die EZB. Die Regeln macht aber nicht die Zentralbank, sondern das Europäische Parlament und der Europäische Rat (also die EU-Staaten, darunter Österreich und Deutschland) auf Vorschlag der EU-Kommission.

Dann erst entscheidet die EZB selbst. Bis zur Einführung des digitalen Euros könne es daher noch einige Jahre dauern. Die Deutsche Bundesbank hält eine schrittweise Umsetzung ab 2027 für möglich. Zu einem ähnlichen Schluss kommt der ARD-«Faktenfinder».

Was kann der digitale Euro?

Geplant ist die elektronische Währung als Ergänzung. «Der digitale Euro würde wie Bargeld für alltägliche Zahlungen im gesamten Euroraum verwendbar sein», schreibt die OeNB. Basisfunktionen sollen kostenfrei und offline verfügbar sein.

Abgewickelt würde das ähnlich einem Girokonto über eine Karte oder App. Der digitale Euro wäre somit ein Konkurrent etwa für US-Zahlungssysteme wie Paypal, Mastercard oder Visa. Diese machen auch mit der Weitergabe von Personendaten an Dritte Umsatz. Einige Länder testen bereits Digital-Währungen, so etwa Russland.

Die EZB gibt an, Datenschutz in den «Mittelpunkt des Projekts zum digitalen Euro» zu stellen. Sie würde Daten «grundsätzlich nicht zu kommerziellen Zwecken» nutzen. Niemand sei verpflichtet, den digitalen Euro für Zahlungen zu verwenden. Auch zu diesen Themen gibt es auf Social Media immer wieder Falschbehauptungen. Ein dpa-Faktencheck beschäftigte sich etwa mit der europäischen digitalen Brieftasche.

Bargeld wird es weiterhin geben

Der digitale Euro soll neben dem Bargeld existieren. Die vielfach befürchtete Bargeld-Abschaffung ist bei EU und EZB kein Thema. «Wir arbeiten an neuen Banknoten, da wir heute und in Zukunft auf Bargeld setzen», hieß es im Jänner 2025. Zudem hält die Bargeldstrategie des Eurosystems fest: «Euro-Bargeld soll auch in Zukunft weithin verfügbar und leicht zugänglich sein. Es soll weiter große Akzeptanz genießen, sowohl als Zahlungsmittel als auch als Mittel zur Wertaufbewahrung.»

Artikel 128 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU regelt die Ausgabe von Banknoten und Münzen auf Verfassungsebene. Mitgliedsstaaten können das Bargeld also nicht selbstständig abschaffen. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt zum Schluss, dass die Existenz von Euro-Banknoten in der EU garantiert sei und ihre vollständige Abschaffung gegen Unionsrecht verstieße.

(Stand: 3.4.2025)

Links

Facebook-Post (archiviert

Verlinktes Lagarde-Video (archiviert

Lagarde-Pressekonferenz vom 6.3.2025 (archiviert

Zweiter EZB-Fortschrittsbericht zum digitalen Euro (archiviert

Pressemitteilung zum zweiten EZB-Fortschrittsbericht (archiviert

EZB: Fragen und Antworten zum digitalen Euro (archiviert

EZB über den digitalen Euro (archiviert

EZB über digitalen Euro und Datenschutz (archiviert

EZB-Mitteilung über geplante neue Banknoten vom 31.1.2025 (archiviert

EZB-Bargeldstrategie (archiviert

OeNB-Faktencheck (archiviert

OeNB zum digitalen Euro (archiviert

Bundesbank über Einführung des digitalen Euro (archiviert

«Faktenfinder»-Artikel über digitalen Euro (archiviert

Übersicht über Digital-Währungen weltweit (archiviert

Russische Zentralbank-Chefin über digitalen Rubel (archiviert

«Netzpolitik»-Artikel über digitalen Euro (archiviert

dpa-Faktencheck zu EUid

Art. 128 AEUV über Euro-Bargeld (archiviert

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages über Bargeld aus EU-rechtlicher Perspektive (archiviert

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